Start Leistungen für Schwangere

Sehr geehrte Patientin,

liebe werdende Mutter,

 

die Zeit der Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit mit viel Freude und intensiven Erfahrungen. Es ist ein ganz besonderes Ereignis in Ihrem Leben, und Sie fragen sich auch:

 

„Was kann ich tun, damit mein Kind gesund zur Welt kommt?“

 

Es kommen viele neue Dinge auf Sie zu, und es stellen sich viele Fragen zu der Entwicklung Ihres Kindes.

 

Mit dieser Information möchten wir Ihnen wissenswerte Erklärungen und praktische Hinweise in die Hand geben, die Sie über den Ablauf Ihrer Schwangerschaftsbetreuung in unserer Praxis aufklären.

 

Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Dieses Vorsorgeprogramm nützt Ihnen und Ihrem Baby allerdings nur dann, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch nehmen. Kontinuierliche Untersuchungen sind die Voraussetzung dafür, Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln.

 

Darüber hinaus können jedoch weitere Untersuchungen und Maßnahmen sinnvoll und wünschenswert sein. Dadurch können wir Ihrem verständlichen Bedürfnis nach höchstmöglicher Sicherheit nachkommen.

Nutzen Sie deshalb das erweiterte Spektrum von Zusatzleistungen und bestimmen Sie selbst, was Ihnen wichtig erscheint. Da diese Untersuchungen nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind, erfolgt keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Über die für Sie anfallenden Kosten informieren wir Sie gerne.

 

Jede Schwangerschaft ist, genauso wie das sich entwickelnde Kind, - einmalig -.

 

Lesen Sie bitte die folgenden Informationen in aller Ruhe durch, und nutzen Sie diese auch über die gesamte Schwangerschaft als nützlichen Ratgeber.

 

Wir stehen Ihnen natürlich jederzeit für Fragen und Wünsche gerne zur Verfügung.

 

Blutzucker-Belastungstest

Ungefähr 5 % aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes), d.h. von ca. 100 Schwangeren müssen ca. 5 Frauen wegen eines Schwangerschaftsdiabetes behandelt werden.

 

Ein Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind. Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Fehlbildungen, unnatürlich hohem Geburtsgewicht, nach der Geburt Atemnotsyndrom sowie Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch Plazentainsuffizienz kann es zu einer 3-fach höheren Frühsterblichkeit kommen. Der „Gestationsdiabetes“ ist die dritthäufigste Ursache für einen intrauterinen Fruchttod.

 

Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, erhöhter Fruchtwassermenge, erhöhtem Blutdruck, Harnwegs und Pilzinfektionen, sowie EPH-Gestose („Schwangerschaftsvergiftung“). Durch diese Komplikationen kommt es zu einer 8-fach höheren Totgeburtenrate.

 

Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome und kann mit einfachen Tests wie Urinzucker- oder Blutzuckerbestimmung nicht erfasst werden. Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes eignet sich lediglich ein so genannter Blutzuckerbelastungstest.

 

Die Durchführung eines Blutzuckerbelastungstests zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche ist aus ärztlicher Sicht zu empfehlen. Hier können spezielle Formen des Schwangerschaftsdiabetes (d.h. kein Nachweis von Zucker im Urin) frühzeitig entdeckt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

 

Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien, so dass Sie die Kosten für diesen Belastungstest selber tragen müssen.

 

 

Vorbeugung gegen B-Streptokokken-infektion in der Schwangerschaft

Bei 20 – 36 % der schwangeren Frauen finden sich Streptokokken der Gruppe B im Genitalbereich. Diese Bakterien sind normalerweise harmlose Besiedler der Vaginalschleimhaut. Schwangere können allerdings bei der Geburt das Neugeborene damit infizieren. Als Folge davon können beim Kind kurz nach der Geburt oder nach 1 – 6 Wochen schwere Infektionen auftreten. Die Frühinfektion geht mit Blutvergiftung (Sepsis), Lungen- und Hirnhautentzündung einher. Mit neurologischen Schäden und Langzeitfolgen ist bei dieser frühen Form ebenfalls zu rechnen. Bei der Spätform kann das Risiko, insbesondere bei Frühgeborenen, an einer solchen Infektion zu sterben sehr hoch sein. Aus diesen Gründen hat die Fachgesellschaft der Deutschen Gynäkologen Empfehlungen zur Vorbeugung gegen diese so genannte neonatale B-Streptokokkeninfektion gegeben.


Vorbeugung gegen die B-Streptokokken-infektion

Eine ausführliche Befragung sollte im Vorfeld durch Ihren Arzt erfolgen. Hatte eines Ihrer Kinder bereits einmal nach der Geburt eine B-Streptokokkeninfektion oder hatten Sie selbst einmal einen Harnwegsinfekt mit B-Streptokokken? Dann sollte unter der Geburt auf jeden Fall eine Gabe von Antibiotika erfolgen. Ansonsten sollte bei jeder Schwangeren zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche eine Untersuchung auf Vorhandensein von B-Streptokokken durchgeführt werden. Hierzu braucht Ihr Arzt lediglich einen vaginorektalen Abstrich zu entnehmen. Diese Abstriche werden im Labor mittels einer bakteriologischen Kultur untersucht. Sollten bei Ihnen B-Streptokokken nachgewiesen werden, wird eine Gabe von Antibiotika unter der Geburt empfohlen, damit das Risiko für das Kind, sich zu infizieren, minimiert wird. Eine Antibiotikatherapie längere Zeit vor der Geburt ist nicht ratsam, da die B-Streptokokken relativ schnell nach der Therapie wieder auftauchen. Teilen Sie es auch der Klinik oder Ihrer Hebamme mit, wenn bei Ihnen B-Streptokokken bei der Vorsorgeuntersuchung gefunden worden sind.