Start Leistungen für Schwangere „Mutterschaftsvorsorgerichtlinien“

„Mutterschaftsvorsorgerichtlinien“

Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen.


Frauenärztliche Untersuchung

Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.

 

Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter. Hierbei wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen und auf Chlamydien (eine spezielle Art von Bakterien) untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann.


Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:

  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Gewichtskontrolle
  • Hämoglobinbestimmung - Eisenwert, abhängig vom letzten Befund

 

 

Blutuntersuchungen
Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. Schwangerschaftswoche eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann.

 

Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS Virus) durchführen zu lassen.

 

Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll.

 

Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.


Ultraschall-Untersuchungen

Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening).

 

  • 1. Screening: 09. - 12. Schwangerschaftswoche
  • 2. Screening: 19. - 22. Schwangerschaftswoche
  • 3. Screening: 29. - 32. Schwangerschaftswoche

 

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.


„Erweitertes Spektrum von Zusatzleistungen"…

führt zu mehr Sicherheit in der Schwangerschaft.

 

Nachfolgend möchten wir Ihnen weitere Untersuchungen und Maßnahmen erläutern, die sinnvoll und empfehlenswert sind. Die Kosten hierfür müssten jedoch von Ihnen persönlich getragen werden.